5 Treffer in 5 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Widerruf der Corona-Soforthilfe bei fehlendem Liquiditätsengpass und Überkompensation
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1531
VG Würzburg: Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe bei fehlendem Liquiditätsengpass und zweckwidriger Verwendung
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1530
VG Würzburg: Keine Anrechnung von Personalkosten bei der Ermittlung des betrieblichen Liquiditätsengpasses für Corona-Soforthilfe
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1464
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, vorangegangener Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf und Rückzahlungsverpflichtung, Jahresfrist für Widerruf eingehalten, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren, maßgebliches Verhalten der zuständigen Behörde in ihrem Kompetenzbereich, Ablehnung von Beweisanträgen, mögliche europarechtliche Auswirkungen aufs Widerrufsverfahren, keine Willkür, vollumfängliche Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Gerichtsbescheides, Ergänzung der Entscheidungsgründe lediglich zu neuem Vorbringen, Widerrufsverfahren, Jahresfrist, Verwaltungspraxis, Beweisantrag, Willkürvorwurf, Entscheidungsrelevanz
Urteil vom 28.04.2026 – W 8 K 26.129
VG Würzburg: Corona-Soforthilfe: Personalkosten bei Liquiditätsengpass nicht zu berücksichtigen
Gerichtsbescheid vom 07.04.2026 – W 8 K 25.235